19. November 2022 By sarahnnissl Arbeitsrecht aktuell, Blog No Comments Ein Arbeitnehmer muss auch dann beweisen und darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder sonst gebilligt wurden, wenn der Arbeitgeber kein verlässliches, objektives und zugängliches Zeiterfassungssystem vorhält. BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21