Und wieder hat sich unsere “Krisengesetzgebung” etwas neues für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfallen lassen und mit § 3 Nr. 11 c EStG die sog. Inflationsausgleichsprämie, ein steuer- und abgabenfreies Instrument geschaffen, welches arbeitsrechtlich umzusetzen ist. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, welche konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten rechtlich überhaupt zulässig sind, ohne steuerrechtlich und arbeitsrechtlich anzuecken. Zu bedenken […]
Ein Arbeitnehmer muss auch dann beweisen und darlegen, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder sonst gebilligt wurden, wenn der Arbeitgeber kein verlässliches, objektives und zugängliches Zeiterfassungssystem vorhält. BAG, Urteil vom 04.05.2022 – 5 AZR 359/21